Die Leiharbeit: gesetzlich geregelte Arbeitnehmerüberlassung.

Leiharbeit basiert auf den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungs­gesetzes (AÜG). In der Regel sind es Personaldienstleister, Leiharbeitsfirmen oder Personalvermittler, die sich mit dem Thema Leiharbeit beschäftigen.

Die Leiharbeit ist vom Grundsatz her kein schlechter Gedanke, und zwar für beide Seiten: Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Ein beruflicher Tapeten­wechsel ist für manchen Arbeitnehmer die willkommene Abwechslung in seinem Beruf. Unternehmen haben die Chance, auf wirtschaftlich vertretbare Weise personelle Engpässe kurzfristig auszugleichen.

Leiharbeit ist vor dem Hintergrund des gesetzlichen Mindestlohns schwer in die Kritik geraten. Allerdings geht es in dem Bereich, der von einem Headhunter bedient wird, weniger um Arbeitnehmer, bei denen der Mindestlohn greifen muss, damit ein Stück Gerechtigkeit hergestellt wird.

Es geht hier um hochqualifizierte Kräfte, die schwer zu finden sind. Das erklärt letztendlich, warum ein Headhunter eher nichts mit dem Thema Leiharbeit zu tun hat.