Der Alleinauftrag – das größtmögliche Vertrauen
Der Begriff „Alleinauftrag“ erklärt sich eigentlich aus sich heraus. Wenn ein suchendes Unternehmen nur eine Headhunting-Agentur, einen Headhunter oder ein Headhunting-Unternehmen mit der Suche nach einem geeigneten Mitarbeiter beauftragt hat, dann sprechen die Experten von einem Alleinauftrag.
Wichtig ist hier die Fixierung des Alleinauftrages in Form eines Vertrages. Nicht selten gelten bei einem Alleinauftrag strenge Regeln, und zwar sowohl für den Headhunter als auch für das suchende Unternehmen.
Der Headhunter hat in einem bestimmten Zeitraum Erfolge vorzuweisen, zumindest aber seine Aktivitäten darzulegen. Das suchende Unternehmen muss den Headhunter, der den Alleinauftrag erhalten hat, mit allen wichtigen Informationen ausstatten und darf auch nicht auf Umwegen einen zweiten Headhunter beauftragen, ganz abgesehen von eigenen Aktivitäten.
Der Alleinauftrag ist ein Akt größtmöglichen Vertrauens in den Headhunter. Er verdeutlicht zugleich aber auch eine enorme Seriosität des suchenden Unternehmens. Bedenken Sie nur, mehrere Headhunter sprechen einen Spezialisten im Auftrage ein und desselben Unternehmens an. Das lässt weder von den Headhunter-Unternehmen noch vom suchenden Betrieb einen guten Eindruck zu.