Der Arbeitsvermittler – eine juristische Person mit Gewerbe
Hier hätten wir einen dieser Berufe, für die es keinerlei Qualifikation bedarf: den Arbeitsvermittler. Jede juristische Person oder auch Personengesellschaft darf sich Arbeitsvermittler nennen, solange sie ein Gewerbe angemeldet hat.
Natürlich gilt dies in erster Linie für die Bundesagentur für Arbeit. Jedoch auch jedes freiwirtschaftliche Unternehmen oder jede Einzelperson darf als Arbeitsvermittler tätig werden.
Ein guter Arbeitsvermittler sollte allerdings einiges an Qualitäten mit sich bringen: Intuitives Denken und Handeln, Fachwissen über Spezifika der verschiedensten Wirtschaftsbereiche, ein sicheres und solides Auftreten, mehr als nur Grundlagen in kaufmännischem Denken und Handeln, die Bereitschaft, sich mit den verschiedensten Anforderungsprofilen von Unternehmen und Stellen zu befassen, und so weiter.
Sie sehen: Arbeitsvermittler sind eben nicht gleich Arbeitsvermittler. Auch Ihr Headhunter ist letzten Endes ein Arbeitsvermittler, dies allerdings auf höchstem Niveau, denn er sucht in Ihrem Auftrage Spezialisten und greift dabei manchmal auf einen mit viel Bedacht und Mühe angelegten Bewerberpool zurück.
In aller Regel aber sind die Spezialisten, die ein Headhunter für Sie findet, Mangelware, am freien Bewerbermarkt also eher nicht zu finden. Ein Headhunter verfügt also sowohl über einen gut sortierten Bewerberpool als auch über Kontakte in Bereiche, zu denen ein Arbeitsvermittler im klassischen Sinne keinen Zugang hat. Solche Kontakte wollen über Jahre hinweg aufgebaut sein.