Die Executive – Eine Sache der Geschäftsleitung
Der Begriff Executive findet in vielen Bereichen Verwendung. Geht es um Unternehmen, so beschreibt der aus dem Englischen übernommene Begriff die Geschäftsführung. Ein Headhunter kann zum Beispiel darauf spezialisiert sein, Executivmitarbeiter zu suchen.
Das nennt man dann Executive Search, die Suche nach Mitgliedern für die Geschäftsleitung. Keine leichte Sache, wie wir gleich lesen werden. Executive ist allerdings auch ein Begriff, den wir in der Gewaltenteilung im deutschen Staatssystem finden.
Im Begriff
Die Exekutive, hier also mit „k“ geschrieben, ist die ausführende, die vollstreckende Gewalt, Bundesregierung, Behörden und Polizei. Die Legislative, Bundestag und Bundesrat, ist die gesetzgebende Kraft, die Judikative richtet, wobei die oberste Instanz der Judikativen das Bundesverfassungsgericht ist.
Dessen Richter werden von der Legislativen, dem Bundesrat, gewählt, haben dann die Aufgabe, eben die Legislative zu überprüfen. Das wichtigste Prinzip der Gewaltenteilung ist die Unabhängigkeit der Judikative von der Legislativen. Die Exekutive untersteht sowohl der Legislativen als auch der Judikativen, sie ist immer die ausführende Gewalt.
Überträgt man dieses Prinzip auf ein großes Unternehmen, so ist der Aufsichtsrat die Judikative, die Executive, die Geschäftsführung, setzt um, was die Legislative, der Vorstand, beschlossen hat. Der Vergleich hinkt etwas, denn der Vorstand ist Kopf der Geschäftsführung.