Off-Limits – die verbotene Zone.
Auch für Personalberater und Headhunter gibt es verbotene Zonen. Diese sind mit den Off-Limits beschrieben. Hier kann man zwei solche Off-Limits differenzieren. Der eine ist die im Selbstverständnis festgeschriebene Zurückhaltung des Headhunters in Bezug auf Abwerbung von Spezialisten aus Kundenunternehmen.
Der zweite definiert, wo im weiteren Rahmen der Personalberatung nicht nach qualifizierten Mitarbeitern gesucht werden darf. Im Klartext: Der Personalberater darf die Firmen nicht angehen, die das suchende Unternehmen selber nicht auf seiner Zielfirmenliste führen möchte.
Es gibt viele Gründe für die Off-Limits. Auf der einen Seite könnten es Partnerunternehmen sein. Auch Zulieferer sind nicht selten ein absolutes Tabu. Diese Off-Limits machen es dem Headhunter im Zuge der Personalberatung nicht leichter, einen Kandidaten für eine offene Stelle zu finden.
Hält sich der Personalberater nicht an diese Off-Limits, die absolute Tabu-Zone, dann ist das ein Vertrauensbruch, ein Bruch des Vertrages, und damit unter Umständen der Grund für eine sofortige Beendigung der Zusammenarbeit. Grundsätzlich wird kein Headhunter diese rote Linie, die jedes Unternehmen in seinen Off-Limits selber definiert, überschreiten, denn dass würde seine Seriosität beschädigen.