Die Personaldienstleistung: optimale Ergebnisse.

Dienstleistungen, die sich rund um den Personalbedarf eines Unterneh­mens bewegen, nennen die Personalberater allgemein Personal­dienstleistung.

Darin enthalten sind sowohl die Beratung zur Personalentwicklung, die Suche nach geeigneten Mitarbeitern, Beratung zum sogenannten Diversity Management und natürlich ein Konzept zur Förderung und Gewinnung von Talenten zur Absicherung des künftigen Personalbedarfs.

Die Befugnisse, mit denen die Personaldienstleistung ausgestattet sind, werden nicht alleine in den Verträgen zwischen dem Dienstleister, also dem Headhunter, dem Personalvermittler oder Personalberater festge­schrieben. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (AÜG) steckt klare Regeln für den Bereich der Personaldienstleistung ab.