Personalleasing: Einstellung mit Rückgabegarantie.

Leasing klingt nach einer Sache. Und tatsächlich: Der Vorgang ist auch ein sehr sachbezogener. Es geht um das Ausleihen von Personal an Unternehmen zu einem festen vertraglichen monatlichen Betrag, ähnlich dem normalen Leasing.

Es geht dabei also um Anstellungsverhältnisse für eine festgeschriebene Laufzeit. Der „verleaste“ Arbeitnehmer hat dabei immer die Gewissheit, am Ende des „Leasingvertrages“ weiterhin unter dem Dach der Leasingagentur zu bleiben, und: Es besteht auch die Chance, vom Leasingnehmer, dem Betrieb, der sich den Arbeitnehmer sozusagen ausgeliehen hat, übernommen zu werden.

Für Betriebe kann das Personalleasing eine sichere Planungsgrundlage sein. Das Verfahren fällt unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Personalleasing ist dem Grunde nach eine Form der Zeitarbeit.